Erbrecht

Der Bereich des Erbrechts ist vielseitig und umfasst er nicht nur die Themen „Erben“ und „Vererben“, sondern auch „Übertragungen zu Lebzeiten“ sowie das Einrichten von „Vorsorgemaßnahmen“ z.B. durch General- und Vorsorgevollmachten nebst Patientenverfügungen. Dieser gesamte Bereich des Erbrechts wird vollständig durch die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Zeifang, Kübel & Partner abgedeckt.

Nach der letzten Studie des DIV vererben die Deutschen ungefähr 400 Mrd. Euro im Jahr. Der Gesetzgeber hat gerade im Hinblick auf die Übertragung von Familienheimen/Familienwohnungen bzw. im Hinblick auf die Übertragung von Firmenanteilen Freibeträge im Gesetz zugelassen, die es den Erben ermöglichen sollen, das Familienheim auch nach dem Tod des Ehegatten weiter bewohnen bzw. die Arbeitsplätze der Mitarbeiter in der Firma erhalten zu können. Damit diese Freibeträge auch tatsächlich ausgenutzt werden können, ist frühzeitig ein letzter Wille schriftlich niederzulegen, ob in einem handschriftlichen Einzel- oder gemeinschaftlichen Testament, einem notariellen Testament oder aber in einem Erbvertrag.

Rechtsanwalt Joachim Kübel

Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Zeifang, Kübel & Partner mbB beraten und besprechen mit Ihren Mandanten diesen letzten Willen, stimmen mit Ihren Mandanten die Formulierung des letzten Willens ab und begleiten die Mandanten sofern erforderlich auch zu den Notariaten. Auf Grund der guten Zusammenarbeit mit den Notariaten ist es auch möglich, in Eilfällen auch kurzfristig einen Notartermin zu erhalten.

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Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz

Wie der Name des Gesetzes bereits zum Ausdruck bringt – Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz – gehören unentgeltlich oder teilentgeltliche Übertragungen ebenso zum Bereich des Erbrechtes, egal ob diese Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder im Rahmen einer Gütertstandsschaukel erfolgen. Diese Übertragungen steuerneutral zu gestalten ist eines der Spezialgebiete der Anwälte der Kanzlei Dr. Zeifang, Kübel & Partner.

General- und Vorsorgevollmacht

Um in besonderen Lebenssituationen, wenn der Partner oder ein Dritter sich nicht mehr artikulieren kann, handeln zu können, ist die Innehabung einer General- und Vorsorgevollmacht unabdingbare Voraussetzung. Die Rechtsanwälte Dr. Zeifang, Kübel & Partner mbB beraten die Mandanten auch in dieser Hinsicht und zeigen auf, welche Auswirkungen es haben kann, wenn diesbezüglich nicht rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen getroffen werden.

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Testamentsvollstrecker

Die Anwälte der Kanzlei Dr. Zeifang, Kübel & Partner mbB beraten aber die Mandanten nicht nur im Hinblick auf zukünftige Gestaltungen, sondern vertreten diese auch in streitigen Fällen z.B. gegenüber Miterben, Testamentsvollstreckern oder Behörden. Die Geltendmachung von Pflichtteilsrechten testamentarisch ausgeschlossener gesetzlicher Erben gehört ebenso zum Tätigkeitsfeld des Fachanwaltes für Erbrecht wie auch die Anfertigung von Erbauseinandersetzungsverträgen oder Abschichtungsvereinbarungen.

Durch die Spezialisierung als Testamentsvollstrecker haben die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Zeifang, Kübel & Partner mbB auch die Erfahrung, Nachlässe zu verwalten und anschließend an die Berechtigten zu verteilen.

Fachanwälte für Erbrecht im Münchner Osten

Gerade die stetig anwachsenden Immobilienpreise und Bodenrichtwerte führen in vielen Fällen dazu, dass trotz der vom Gesetzgeber großzügig bemessenen Freibeträge die Eigenheime nicht mehr steuerfrei übertragen werden können. Die speziellen Kenntnisse der Fachanwälte für Steuerrecht und Erbrecht der Kanzlei Dr. Zeifang, Kübel & Partner mbB zeigen den Mandanten Wege auf, wie frühzeitig steuerneutrale Übertragungen an Familienangehörige durchgeführt werden können, ohne dass aber die Übertragenden sämtliche Rechte an dem übertragenen Gegenstand verlieren, vielmehr sie weiter Einfluss auf den übertragenen Gegenstand haben.

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